EEG-Novelle im Bundestag: Deutsche Umwelthilfe fordert Regelung für den Weiterbetrieb älterer Windenergieanlagen

EEG-Novelle im Bundestag: Deutsche Umwelthilfe fordert Regelung für den Weiterbetrieb älterer Windenergieanlagen

EEG-Novelle im Bundestag: Deutsche Umwelthilfe fordert Regelung für den Weiterbetrieb älterer Windenergieanlagen

Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) fordert den Bundestag anlässlich der ersten Lesung des Entwurfs zur Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) am Freitag auf, die unzulängliche Gesetzesvorlage der Bundesregierung nachzubessern. Der Anteil Erneuerbarer Energien am Bruttostromverbrauch in 2030 muss von 65 Prozent auf mindestens 75 Prozent steigen, um den künftigen Bedarf an Ökostrom abzudecken. Entscheidend ist zudem eine realistische Abschätzung des Strombedarfs für 2030. Das zuständige Bundeswirtschaftsministerium rechnet nach wie vor mit veralteten Daten, die den steigenden Bedarf für Elektroautos, Wärmepumpen und Elektrolyseure nur unzureichend wiedergeben.

Sascha Müller-Kraenner, Bundesgeschäftsführer der DUH: „Der EEG-Entwurf von Peter Altmaier ist ambitionslos und steuert direkt auf eine Ökostromlücke zu. Der Bundestag muss hier scharf korrigieren und den Erneuerbaren Energien ihre gebührende Rolle für den Klimaschutz geben. Das Ausbauziel für die Erneuerbaren Energien muss drastisch angehoben werden. Die installierte Leistung für Solarstrom muss bis 2030 verdreifacht, die installierte Leistung von Wind an Land verdoppelt werden. Dies ist umso dringlicher, weil sich in Brüssel die Anhebung der europäischen Klimaziele ankündigt und damit auch die Bundesregierung nachlegen muss.“

Tritt das EEG ohne weitere Änderungen in Kraft, droht ein Rückbau von Windkraftanlagen: Ab dem 1. Januar 2021 endet die EEG-Förderung für die ersten Anlagen. Sie sind häufig nicht mehr wirtschaftlich, weil sich für viele Betreiber aktuell der Verkauf des erzeugten Stroms an der Strombörse nicht lohnt. Bisher mangelt es dem Gesetzesentwurf an Modellen zum Weiterbetrieb insbesondere für Windenergieanlagen an Land. Er sieht bis dato nur eine Anschlussförderung für ausgeförderte Anlagen befristet auf ein Jahr vor. Bereits im nächsten Jahr drohen damit Anlagen mit einer Gesamtleistung von 4.000 Megawatt aus der Vergütung zu fallen, bis 2025 sogar 16.000 Megawatt Leistung. Dies entspräche über einem Viertel der in Deutschland installierten Leistung aus Windenergieanlagen an Land. Tatsächlich besteht die Befürchtung, mit dem bisherigen Gesetzesentwurf in den kommenden Jahren mehr Windenergieanlagen ab- als zuzubauen.

Dazu Constantin Zerger, Leiter Energie und Klimaschutz der DUH: „Wirtschaftsminister Peter Altmaier schaut zu, wie sich vor alten EEG-Anlagen der Abgrund öffnet. Jahrelang hat sein Haus alle Vorschläge der Branche abgelehnt und es versäumt, selber Konzepte für einen Weiterbetrieb der Windparks vorzulegen. Hier muss nun der Bundestag ran: Wir müssen aus Kohle, Öl und Gas aussteigen, nicht aus den Erneuerbaren. Um den Rückbau von Windparks zu verhindern, muss die Anschlussförderung für die so genannten Ü20-Anlagen auf drei Jahre verlängert werden.“

Weiterer dringender Überarbeitungsbedarf besteht bei der Förderung der Bioenergie. Der Entwurf sieht vor, die Verbrennung von Bioabfällen finanziell zu fördern. Dies lehnt die DUH ab. Aus Ressourcen- und Klimaschutzgründen müssen Vergärung und Kompostierung die prioritären Nutzungsformen für Bioabfälle sein. Die Förderung durch das EEG sollte daher nur durch anaerobe Vergärung erzeugtes Biogas und daraus resultierende Folge- und Nebenprodukte betreffen.

Die DUH demonstriert bei einer öffentlichen Aktion zusammen mit weiteren Umweltverbänden am 30. Oktober 2020 um 13 Uhr vor dem Bundestag für den nötigen Ausbau der Erneuerbaren und die notwendigen Anpassungen im EEG.

Quelle Pressemeldung von  Deutsche Umwelthilfe (DUH)

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